SA Unterliegen ausländische Kapitaleinkünfte auch der Abgeltungssteuer?


Ebenso wie inländische unterliegen auch ausländische Kapitalerträge, sofern der Steuerschuldner in Deutschland seinen Wohnsitz hat, der Abgeltungssteuer. Wenn diese nicht von einer Bank im Inland verwaltet werden, die Einkünfte dieser Art automatisch veranlagt, müssen die Erträge in einer Steuererklärung gesondert angegeben werden. In diesem Fall wird dann die entsprechende Person selbst verpflichtet sein, die Steuer zu entrichten. Meist wird jedoch bereits in dem Staat, wo die Einkünfte erzielt werde, eine Quellsteuer wie die deutsche Abgeltungssteuer fällig. Diese kann dann vor dem deutschen Finanzamt geltend gemacht werden.

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